ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – KREDITMAKLER
des gewerblichen Vermögensberaters Peter-Alexander Voitle (im Folgenden der „Kreditmakler“)
Präambel
(1) Der Kreditmakler vermittelt unabhängig von seinen oder dritten Interessen, insbesondere unabhängig vom Banken Finanzierungsverträge zwischen den Banken einerseits und dem Finanzierungskunden andererseits. Der vom Finanzierungskunden mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen Finanzierungsangelegenheiten beauftragte Kreditmakler ist für beide Parteien des Finanzierungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des Finanzierungskunden zu wahren.
(2) Der Kreditmakler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) und einem mit dem Kreditkunden allenfalls abgeschlossenen Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
1 Geltungsbereich
(1) Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen dem Kreditmakler und dem Kunden und ergänzen den mit dem Kunden allenfalls abgeschlossenen Maklervertrag.
(2) Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift seine Zustimmung, dass diese AGB (und auch zukünftige Anpassungen – veröffentlicht auf www.voitle.at) dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Versicherungsmakler sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Maklerverträgen zu Grunde gelegt werden.
(3) Die Tätigkeit des Kreditmaklers wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt.
2 allgemeine Bestimmungen
(1) Der Kreditmakler wird im Rahmen seiner Gewerbeberechtigung zur Vertretung gegenüber Banken, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen zur Vertretung beauftragt. Darüber hinaus erstreckt sich dieser Auftrag auch auf die Vertretung gegenüber Behörden bzw. Ämtern, soweit dies nicht den freien Berufen (Rechtsanwälten, Steuerberatern etc.) vorbehalten ist. Der Auftrag an den Kreditmakler beinhaltet Verhandlungen in Namen des Kunden zu führen, sowie in die laufenden Konten bzw. Verträge Einsicht zu nehmen. Der Kunde entbindet daher die vertragshaltenden Unternehmen, Behörden und Ämter für diesen Vollmachtnutzer von den Datenschutzbestimmungen.
(2) Zwecks Abwicklung eines etwaigen Kreditgeschäftes entbindet der Kunde das Kreditinstitut gegenüber dem Kreditmakler gemäß § 38 Abs. 2, Z5 BWG vom Bankgeheimnis und ermächtigt das Kreditinstitut weiters, sämtliche Auskünfte der Geschäftsverbindung zu erteilen, sowie Kopien von sämtlichen Unterlagen dem Kreditmakler zur Verfügung zu stellen. Die vorgenannte Ermächtigung gilt auch als Ermächtigung für eine Auskunftserteilung gemäß § 38 Absatz 2 Ziffer 6 BWG.
(3 )Weiters ermächtigt der Kunde den Kreditmakler, die von ihm bekannt gegebenen Daten an das Geldinstitut, an eine Kreditevidenzstelle bzw. an Gemeinschaftseinrichtungen von Kreditunternehmungen zur Bearbeitung bzw. Kontaktaufnahme (wie auch immer) weiterzuleiten. Der Kunde ist darüber hinaus damit einverstanden, dass seine Liegenschaft besichtigt wird und die dabei etwaig anfallenden Kosten für die Ausfertigung eines Schätzgutachtens auch bei nicht Zustandekommen eines Kreditverhältnisses von ihm zu tragen sind. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Zustandekommen und Vorliegen einer durch den Kreditmakler erwirkten Finanzierungszusage und bei Nichtinanspruchnahme durch den Auftraggeber, als auch für den Fall einer Ablehnung durch das betreffende Kreditinstitut, aus welchen Gründen auch immer, der durch die Beratung des Auftraggebers sowie Bearbeitung und Prüfung der gesamten Unterlagen entstandene Aufwand, pauschal mit 1 %, mindestens jedoch EUR 1.000,– der beantragten Kreditsumme zuzügl. 20 % USt. vom Kreditmakler in Rechnung gestellt werden kann. Im konkreten Fall betrifft dies Finanzierungszusagen für hypothekarisch besicherte Kredite, die im Vorfeld gemeinsam mit dem Auftraggeber definiert und entsprechend dokumentiert wurden. Bei Zustandekommen bzw. Abwicklung der Finanzierung durch den Kreditmakler entfällt diese Pauschale.
(4) Für eine etwaige Kreditgewährung sind an das entsprechende Geldinstitut ausschließlich die im Kreditvertrag angeführten Spesen und Gebühren zu bezahlen. Darüber hinaus bestätigt der Kunde, davon Kenntnis zu haben, dass die Provision oder sonstige Vergütung, die der Kreditmakler für die Kreditvermittlung erhält, gemäß § 11 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe der Personalkreditvermittler (BGBl Nr. 505/96), 5% der Bruttokreditsumme nicht übersteigen darf. Der Kunde bestätigt, davon Kenntnis zu haben, dass bei Abschluss des Kreditvertrages vom jeweiligen Geldinstitut eine anteilige Provision aus der unter dem Kreditvertrag anfallenden Bearbeitungsgebühr an den Kreditmakler zur Auszahlung gelangt. Sollte die anteilige Provision der Bank an den Kreditmakler kleiner als 3% der Kreditsumme betragen wird diese Differenz zuzüglich USt. durch den Kunden an den Kreditmakler innerhalb von 14 Tagen nach Annahme der Finanzierungszusage bezahlt.
(5) Bei Zahlungsverzug werden gem. Zahlungsverzugsgesetz 40,-€ Betreibungskosten sowie 9,2% Verzugszinsen (4% bei Konsumenten) über dem Basiszinssatz in Rechnung gestellt.
(6) Etwaige Berechnungen wurden auf Basis derzeit gültiger Zinssätze vorgenommen. Ergebnisse einer Modellrechnung bei Veranlagungsprodukten sind keine Garantie für zukünftige Erträge. Versicherungsberechnungen liegen zuletzt publizierte Gewinnbeteiligungsprognosen zugrunde, welche jedoch eine unverbindliche Schätzung für die Zukunft darstellen. Darüber hinaus besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer etwaigen Förderung. Weiters nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Entscheidung über die endgültige Kreditgewährung beim entsprechenden Geldinstitut liegt und die Genehmigung erst nach Prüfung sämtlicher Unterlagen erteilt werden kann.
(7) Der Kunde gewährleistet dass die vom Kunden gemachten Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Der Kunde hat zu bestätigen dass er voll geschäftsfähig ist und keinen Offenbarungseid (z.B. Konkurs) geleistet hat, noch gerichtliche Verfahren über ihn wegen bestehender Zahlungsverpflichtungen anhängig sind. Weiters bestätigt der Kunde dass Gehalts- bzw. Lohnbezüge weder zugunsten anderer abgetreten, noch verpfändet sind.
3 Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr
(1) Als Zustelladresse des Kunden gilt die dem Kreditmakler zuletzt bekannt gegebene Adresse.
(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Kreditmakler eine Haftung nur dann, wenn er dies grob fahrlässig verschuldet hat. Der Zugang von E-Mails bewirkt noch keinen Vertrag und hat auch auf die Annahme eines Vertragsanbotes keine Wirkung.
4 Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kreditmakler benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in § 2 beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden die nach den Umständen des Einzelfalls bestmögliche Finanzierung vermitteln zu können. Aus diesem Grunde ist der Kunde verpflichtet, dem Kreditmakler alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und den Kreditmakler von allen Umständen, die für die in § 2 beschriebenen Leistungen des Kreditmaklers von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, sofern erforderlich, an einer Objektbesichtigung durch den Kreditmakler oder das Finanzierungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf wichtige Besonderheiten von sich aus hinzuweisen.
(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der Kreditmakler zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtigen Inhalts sind.
(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom Kreditmakler unterfertigter Antrag noch keinen Finanzierungsvertrag bewirkt, sondern dieser vielmehr noch der Annahme durch das Finanzierungsunternehmen bedarf.
(5) Der Kunde, sofern er nicht als Verbraucher i.S. d. KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung des Kreditmaklers übermittelten Dokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Antrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls dem Kreditmakler zur Berichtigung mitzuteilen.
5 Urheberrechte
Der Kunde anerkennt, dass jedes vom Kreditmakler eingeholte Angebot und erstellte Konzept, insbesondere die Finanzierungszusammenstellung, die Auswahl der Finanzierungsinstrumente und das Gesamtkonzept, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Kreditmaklers. Sollte unter Zuhilfenahme dieses erstellten Konzeptes der Kunde einen Finanzierungsvertrag bei einem anderen Kreditmakler, Tippgeber oder Finanzierungsunternehmen direkt abschließen so gilt ein angemessenes Bearbeitungs-Honorar in Höhe von 50% der entgangenen Vermittlungsprovision von 1,5% Bearbeitungsgebühr des zugrundeliegenden bzw. vom Kunden abgeschlossenen Finanzierungsvertrages, mindestens jedoch 500,-€ excl. USt., als vereinbart.
6 Haftung
(1) Der Kreditmakler oder sein Erfüllungsgehilfe haftet für allfällige Sach- und Vermögensschäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Im Fall des Vorsatzes wird auch für entgangenen Gewinn gehaftet. Die Haftung des Kreditmaklers ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Kreditmaklers beschränkt. Schadenersatzansprüche gegen den Kreditmakler müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. Gegenüber Konsumenten gilt diese Bestimmung insoweit, als nicht zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes entgegenstehen.
(2) Als Vereinbart gilt die Verkürzung der Verjährungsfristen. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kreditmakler verjähren binnen einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
7 Verschwiegenheit, Datenschutz
Mit der Beantragung von Beratungsleistung, Vertragsvermittlung oder sonstiger Auskunftserteilung durch den Versicherungsmakler erklären Sie Ihr Einverständnis für die Datenerhebung, -verwendung und – weiterleitung Ihrer persönlichen Daten durch die Firma Peter-Alexander Voitle entsprechend der DSGVO bzw. der gesetzlichen Rechtsgrundlage (Vertrag). Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Website www.voitle.at.
8 Rücktrittsrechte des Kunden
(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunde berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Antrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen.
(2) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt erfolgt rechtzeitig, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist abgesendet wird.
9 Dauer des Maklerauftrages
(1) Der Maklerauftrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist nach Ablauf von einem Jahr ab Unterzeichnung durch den Kunden, jährlich mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende der Jahresperiode kündbar.
(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass durch die Beendigung dieses Geschäftsverhältnisses auch die Interessenswahrung durch den Kreditmakler erlischt, nicht jedoch die aus dem vorangegangenen aktiven Vertragsverhältnissen resultierenden wirtschaftlichen Ansprüche des Kreditmaklers.
(3) Eine Vertragslösung aus wichtigem Grund ist von beiden Seiten fristlos möglich.
(4) Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, kann die Bevollmächtigung des Kreditmaklers jederzeit von beider Seiten gelöst werden.
(5) Der Maklervertrag endet jedenfalls mit dem Zustandekommen des Kreditvertrages, also mit dem Tag der Annahme des Kreditvertrages durch das Finanzierungsunternehmen, nicht jedoch die aus dem vorangegangenen aktiven Vertragsverhältnissen resultierenden wirtschaftlichen Ansprüche des Kreditmaklers.
(6) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung des Kunden grundsätzlich auf die Vermittlung von Finanzierungen in Österreich beschränkt ist und daher ausländische Finanzierungsunternehmen aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen Auftrags des Kunden gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.
(7) Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass dieser Maklervertrag grundsätzlich mit der erfolgreichen Vermittlung der Finanzierung endet und daher eine weitere Betreuung des Finanzierungsvertrages aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen schriftlichen Auftrags des Kunden gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen wird.
10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. Im b2b-Bereich (Unternehmergeschäfte) wird in einem solchen Fall die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(2) Die Verträge zwischen dem Kreditmakler und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit Ausnahme von Konsumenten iSd KSchG – jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des Kreditmaklers befindet. Der Kreditmakler ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten iSd KSchG jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.
(3) Als Vereinbart gilt das Schriftlichkeitsgebot. Änderungen und/oder Ergänzungen des Maklervertrages, der Bevollmächtigung sowie der AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot.
(4) Die aktuelle Fassung der AGB sind auf www.voitle.at abrufbar und ersetzt jeweils die zuvor geltende Fassung.
Version: AGB-Kredit 10-2018